In einer Diskussion haben für gewöhnlich alle ein bisschen recht. Ein Recht darauf, recht zu haben, gibt es aber nicht. Fest steht dafür: Die Rechtschreibung von «recht haben» ist kompliziert.

Das Recht ist etwas Imaginäres, das man nicht eigentlich «haben» oder «besitzen» kann. Darum schreibt man den Ausdruck klein. Wenn wir hingegen sagen, wir hätten ein Recht auf Schutz, beziehen wir uns auf einen realen, im Gesetz festgeschriebenen Paragraphen. Darum ist die grossgeschriebene Variante korrekt.

Beispiele:

  • Sie hat recht mit ihrer Einschätzung.
  • Es ist sein Recht, die Kommunikationsagentur zu wechseln.
  • Es kommt mir gerade recht, dass ich morgen frei habe.