Der Lehrer tadelte den Schüler zu Recht. Doch als der Schüler daraufhin zurechtgewiesen wurde, kam er nicht mehr zurecht.
Was Sie beim Lesen dieses Satzes etwas verwirren mag, ist ein typisches Beispiel für die häufig falsch geschriebenen Wendungen «zu Recht» und «zurecht». Diese beiden Schreibweisen klingen gleich, sind aber in ihrer Bedeutung und Verwendung grundverschieden. Lassen Sie uns die Unterschiede einmal genauer anschauen.
«Zu Recht» – mit Berechtigung
Der Ausdruck «zu Recht» wird immer getrennt geschrieben. Er bedeutet so viel wie «mit Berechtigung», «berechtigterweise» oder «mit Recht» und steht in Kontexten, in denen etwas als gerechtfertigt oder angemessen bewertet wird.
Beispiele:
- Der Lehrer tadelte den Schüler zu Recht.
- Die Bürger protestieren zu Recht gegen die geplanten Kürzungen.
Eine einfache Eselsbrücke: Ersetzen Sie «zu Recht» gedanklich durch «berechtigterweise». Ergibt der Satz weiterhin Sinn, dann ist die Getrenntschreibung korrekt.
«Zurecht» – nur als Verbpartikel
Das alte Adverb «zurecht» hat in der modernen Sprache nur noch in Verbindung mit bestimmten Verben Bestand. Es tritt also als Verbpartikel auf, zum Beispiel:
- sich zurechtfinden: Sie wird sich hier sicher schnell zurechtfinden.
- mit etwas zurechtkommen: Er kommt mit den neuen Aufgaben gut zurecht.
- jemanden zurechtweisen: Der Lehrer wies den frechen Schüler zurecht.
Sie sehen: In den Beispielen steht «zurecht» nie allein, sondern immer in Kombination mit einem Verb.